Lastenausgleich

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Lastenausgleich

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Personen, die Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) beziehen, haben die Möglichkeit weitergehende Anträge, z.B. Pflegegeld, im Referat Soziales zu stellen. Ferner wird von hier aus Krankenschutz nach dem LAG gewährt.

Notwendige Unterlagen:

Die Vorlage von Unterlagen ist vom Einzellfall abhängig und kann daher erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch festgelegt werden.

Rechtliche Grundlagen:

Lastenausgleichsgesetz (LAG)

Zuständige Einrichtung