Liegenschaftskarte

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Liegenschaftskarte

Kurzbeschreibung

Maßstabsgerechter Nachweis von Flurstücken und Gebäuden sowie beschreibende Angaben

Beschreibung

Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte bilden sowohl Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) ab als auch Böschungen, Radwege, Parkplätze und vieles mehr. Wenn Sie ein Bauvorhaben planen oder für andere Zwecke einen Nachweis des Grundstücks benötigen, erhalten Sie auf Antrag einen Auszug aus der Liegenschaftskarte. In der Liegenschaftskarte sind alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren Abgrenzungen enthalten. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch beschreibende Angaben, wie beispielsweise die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude. Wenn Sie zum Beispiel für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten. Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten. Auszüge aus der Liegenschaftskarte können Sie in den Ausgabemaßstäben 1:  500, 1: 1000 schwarz/weiß oder farbig erhalten.


Erforderliche Unterlagen

Flurstücks- und Eigentümernachweise, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise erfordern die Vorlage des Personalausweises oder die Vollmacht des Eigentümers.


Voraussetzungen

  • Das Grundstück muss im Stadtgebiet von Langenfeld/Rhld. liegen.
  • Die genaue Bezeichnung des Grundstückes muss bekannt sein (Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstück).

Kosten

Die Gebühren für Auszüge aus der Liegenschaftskarte richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in NRW (VermWertKostO NRW)

  • 30,00 Euro je Liegenschaftskarte 1:500
  • 30,00 Euro je Liegenschaftskarte 1:1000
  • 30,00 Euro je Flurstücksnachweis
  • 30,00 Euro je Flurstücks- und Eigentümernachweis
  • 30,00 Euro je Grundstücksnachweis
  • 30,00 Euro je Bestandsnachweis

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson