Wichtige Regeln für positiv getestete Personen und deren Angehörige
Veröffentlicht am:
30.12.2022
Das Land NRW hat eine noch bis zum 31.01.2023 gültige Corona-Test- und Quarantäneverordnung erlassen, in der u. a. eine Quarantäneverpflichtung auch ohne individuelle Anordnung besteht.
Für Detail-Informationen unter anderem zu Umgang mit positiven Testergebnissen, Kontaktpersonen, Isolierungspflichten, Quarantänepflichten, Informationspflichten, Ausnahmeregelungen etc. nutzen Sie bitte den
Download der Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW (gültig bis 31.01.2023)
Soweit die örtlichen Ordnungs- oder Gesundheitsbehörden individuelle Anordnungen zur Quarantäne treffen, gehen diese den Regelungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vor.
Informationen des Landes NRW unter https://www.mags.nrw sowie https://www.land.nrw
Alle wichtigen Informationen des Kreises Mettmann mit seinem auch für Langenfeld zuständigen Kreisgesundheitsamt auch über Testmöglichkeiten und Probeentnahmestellen im Kreis Mettmann finden Sie unter