Gesellschaftsfonds
Gesellschaftsfonds
Jetzt bis zum 31.05.2024 Anträge für den Gesellschaftsfonds stellen
Wie jährlich seit 2008 fördert die Stadt Langenfeld auch in diesem Jahr wieder besondere und herausragende Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Verbänden und Organisationen aus den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Familie, Sport, Soziales und Umweltschutz.
„Gefördert werden Maßnahmen, die über die eigentliche Vereinsarbeit- und -ausstattung hinausgehen und insbesondere das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen, die eigene Öffentlichkeitsarbeit oder das Allgemeinwohlinteresse fördern. Hierfür hat die Stadt Langenfeld in den letzten Jahren mehr als 800.000 Euro zur Verfügung gestellt. „Projekte, die ausschließlich die eigene Vereinsarbeit- oder -ausstattung betreffen, können keine Unterstützung erwarten“, erklärt die federführende 1. Beigeordnete Marion Prell.
Seit einigen Jahren ist im Gesellschaftsfonds zusätzlich die Förderung von Fortbildung ehrenamtlich tätiger Personen verankert. Unabhängig der sonstigen Förderfristen können ganzjährig Anträge gestellt werden, um Personen mit Fortbildungen zu unterstützen, die sie zur Ausübung für ihr Ehrenamt benötigen. So wurden bereits Seminare zur Kommunikation und im Bereich der Ersten Hilfe angeboten. Anträge auf Fortbildungsunterstützung können ganzjährig ebenfalls bei Thomas Wedell gestellt werden.
Die der Förderung zugrunde liegenden Richtlinien können über untenstehende Verlinkung ebenso wie das Antragsformular aufgerufen oder postalisch unter der folgenden Adresse angefordert werden:
Stadt Langenfeld
Thomas Wedell
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
Haben Sie in Ihrem Verein die Idee zu einer Maßnahme, die die Ausübung des Ehrenamtes unterstützt, dauerhaft sichert oder fördert? Oder wollen Sie ein Projekt verwirklichen, dass auf eine nachhaltige Verbesserung des Allgemeinwohls ausgerichtet ist? Dann können Sie ab sofort einen Zuschuss aus dem Gesellschaftsfonds beantragen. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung mit den Mittel des Gesellschaftsfonds nicht in Betracht kommt, wenn die Maßnahme oder das Projekt durch andere Stellen gefördert werden (kann). Mehr entnehmen Sie bitte den aktuellen Förderrichtlinien.
Um eine möglichst gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel unter den Vereinen gewährleisten zu können, sind Vereine, die im vergangenen Jahr bereits einen Zuschuss erhalten haben, regelmäßig von einer Förderung in diesem Jahr ausgeschlossen.
Der Förderantrag und die zugehörigen aktuellen Förderrichtlinien können ab sofort hier heruntergeladen werden.
Abgabeschluss für die Anträge ist der 31. Mai 2024.