Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Die Stadt Langenfeld sucht für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 noch Wahlhelfer/innen zur Unterstützung in den Wahllokalen.
Wahlhelfer/in kann werden, wer am Tag der Wahl selbst wahlberechtigt, also am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Zu den Aufgaben in den Wahllokalen gehören unter anderem die Überprüfung der Wahlberechtigung der Wähler, die Ausgabe der Stimmzettel, das Überwachen des Wahlgeschäftes und das Auszählen der Stimmen.
Treffpunkt ist am 23. Februar 2025 um 7:30 Uhr das jeweils zugeteilte Wahllokal.
Gewählt wird zwischen 8 und 18 Uhr.
Danach werden die Stimmen ausgezählt. Üblicherweise wird der Wahltag in zwei Schichten eingeteilt, sodass nicht alle Wahlhelfer/innen den gesamten Tag anwesend sein müssen.
Die Einteilung erfolgt durch die jeweiligen Wahlvorsteher/innen.
Zu den Aufgaben bei der Briefwahl gehören das Öffnen der Wahlbrief- und Stimmzettelumschläge, die Überprüfung des Wahlscheins auf Vollständigkeit und das Auszählen der Stimmen.
Die Wahlhelfer/innen in den Briefwahlbezirken treffen sich um 16 Uhr in den zugeteilten Räumen des Rathauses, wo ab 18 Uhr die Stimmen ausgezählt werden.
Für den Einsatz als Wahlhelfer/-in wird ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 80 Euro gezahlt.
Das Wahlamt der Stadt Langenfeld versucht Wünsche zum Einsatzort und einen gemeinsamen Einsatz mit anderen Wahlhelfer/innen zu berücksichtigen, kann dies allerdings nicht garantieren.
Bewerbungen richten Interessierte bevorzugt online über die Internetadresse
https://service.langenfeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/6509/show ,
schriftlich oder per E-Mail an
Stadt Langenfeld
Wahlamt
Konrad-Adenauer-Platz 1
02173/794-1112
Email: wahlamt@langenfeld.de