Erlös aus der Kritz-Stiftung in Höhe von 10.000 Euro geht an den SkF
Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) freut sich in diesem Jahr über eine Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro aus der Kritz Stiftung.
Einer langjährigen Tradition folgend, wurde die Scheckübergabe von der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef und Martin an den SkF Langenfeld im Beisein der Stadt Langenfeld, dieses Jahr vertreten durch Holger Hammer, Leiter des Referates Soziale Angelegenheiten, vorgenommen.
Die Zuwendung geht erneut an den Betreuungsverein des SkF. Fünf
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zurzeit für knapp 180 gesetzliche Betreuungen zuständig. Wer physisch oder psychisch krank, geistig oder körperlich behindert ist, benötigt umfassende Unterstützung – oft nicht nur im Alltag. In diesen Fällen wird nach umfassender Prüfung eine gesetzliche Betreuung vom Amtsgericht bestellt.
„Zum Selbstverständnis des SkF gehört es, die betreuten Menschen nicht nur zu ‚verwalten‘, sondern ihnen in der Betreuung ‚ein Mehr‘ zu bieten“, erklärt Stephanie Krone, Geschäftsführung des SkF. „Hierzu zählt, die Menschen zu Arztbesuchen zu begleiten oder ein offenes Ohr für sie zu haben, wenn es ihnen nicht gut geht. Dies sind alles Tätigkeiten, die wir nur übernehmen können, wenn wir Zuwendungen aus Stiftungen wie die Kritz Stiftung oder auch Spenden erhalten. Oft sind wir nur noch die einzigen Menschen in dem Leben der Betreuten.“
Die Pauschalen, die der SkF für die Betreuungen erhält, sind seit 2019 nicht angehoben worden. Im Gegenzug sind die Personalkosten und auch die Sachkosten in den letzten Jahren um mehr als 20 Prozent gestiegen. „Die monatlichen Pauschalen decken somit unsere Kosten im Betreuungsverein schon lange nicht mehr ab. Die Folge ist, dass die Betreuerinnen und Betreuer gezwungen sind, noch mehr Betreuungen zu übernehmen, was bedeutet, noch weniger beim Menschen zu sein“, so Stephanie Krone. Die Anzahl der Betreuungen sei pro Mitarbeitenden aufgrund der Personal- und Sachkostensteigerungen im vergangenen Jahr nochmals gestiegen. Der SkF erhalte monatliche Pauschalen, die nach Dauer der Betreuung, Wohnraum, mittellos oder vermögend unterschieden werden.
„Ein Mehr“ für die Betreuten, sei es auch nur ein zugewandtes Gespräch, eine Begleitung zum Arzt oder ins Krankenhaus, ist nicht finanzierbar und vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Gesetzliche Betreuung heißt Verwaltung des Menschen - das ist dem SkF zu wenig und wird den Bedürfnissen des einzelnen nicht gerecht.
Hintergrund der Kritz-Stiftung:
Die Stiftung geht auf die Langenfelderin Maria Kritz zurück, die 1992 im Alter von 97 Jahren verstarb und ihr Vermögen in diese Stiftung überführen ließ.
Die Stiftung wird seither von der katholischen Kirche in Langenfeld treuhänderisch verwaltet und hält die Erinnerung an Maria Kritz und ihr Anliegen wach.
Ihr ausdrücklicher Wunsch war es, dass mit den Erträgen des Stiftungsvermögens soziale Projekte in Langenfeld unterstützt werden.