Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "W-6 Im Mutscheid"
Der Rat der Stadt Langenfeld hat gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 03.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für die vereinfachte 1. Änderung des Bebauungsplanes "W-6 Im Mutscheid“ gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13 BauGB gefasst und beschlossen, die Bebauungsplanänderung gemäß § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zeitgleich zur Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Die Bebauungsplanänderung wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Ziel der Planung ist es, eine Bebauung im Änderungsbereich mit zwei weiteren Wohngebäuden zu ermöglichen.
Gebietsbegrenzung der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes „W-6 Im Mutscheid“:
Die Gebietsbegrenzung der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes „W-6 Im Mutscheid“ umfasst die Flurstücke 281 und 282, Flur 8, Gemarkung Wiescheid und besitzt eine Größe von rd. 2.000 m2.
Im Norden: Die Nordgrenzen der Flurstücke 281 und 282;
Im Westen: Die Westgrenze des Flurstücks 282;
Im Süden: Die Südgrenzen der Flurstücke 281 und 282;
Im Osten: Die Ostgrenze des Flurstücks 281.
Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses für die vereinfachte 1. Änderung des Bebauungsplanes „W-6 Im Mutscheid“ können zur Sicherung der künftigen Planung gemäß § 15 BauGB Entscheidungen über Bauanträge bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt und Veränderungssperren gemäß § 14 BauGB erlassen werden.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung sind in der Zeit vom
06.01.2025 bis 07.02.2025 einschließlich hier veröffentlicht:
Unterlagen:
Alternativ können in diesem Zeitraum die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, II. Obergeschoss, Zimmer 296 während unten genannter Servicezeiten, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) S. 4 Nr. 4 BauGB, eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen insbesondere per E-Mail (an: stadtplanung@langenfeld.de) oder schriftlich und zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle vorgebracht werden.
Hinweise:
- Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben wurden, können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
- Die im Bauleitplan genannten technischen Regelwerke (z. B. DIN-Normen) können wie vorstehend eingesehen werden.
Servicezeiten
Montag | 08:00 - 16:00 |
Dienstag | 08:00 - 16:00 |
Mittwoch | 08:00 - 16:00 |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 |
Freitag | 08:00 - 12:00 |