Informationen zur Anmeldung an weiterführenden Schulen in Langenfeld
Für Eltern und Kinder ist die Anmeldung für die weiterführende Schule in Langenfeld eine wichtige und emotionale Entscheidung.
Die Eltern haben in unserer Stadt gemeinsam mit Ihrem Kind die Wahl zwischen drei Schulformen.
Ist die Wahl für die Wunschschule getroffen, fehlt nur noch die Anmeldung und die Zusage.
Sollte eine Zusage nicht erfolgen können, sind Eltern und Kinder oftmals enttäuscht und nicht selten ratlos.
Aus diesem Grund möchten wir nachfolgend das Verfahren anhand der häufig gestellten Fragen darstellen.
Wie ist der Ablauf des Anmeldeverfahrens an den weiterführenden Schulen?
Das Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Dieses Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Der Zeitraum zur Durchführung der Anmeldeverfahren umfasst sechs Wochen. Er beginnt mit dem letztmöglichen Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der Klasse 4 an Grundschulen.
Beim Anmeldeverfahren wird zwischen dem vorgezogenen und dem regulären Anmeldeverfahren unterschieden. Das vorgezogene Anmeldeverfahren beginnt direkt im Anschluss mit dem Zeugnistag und endet in der Regel nach zwei Wochen mit der Aufnahmeentscheidung und der Benachrichtigung der Eltern. Das reguläre Anmeldeverfahren findet in der dritten bis sechsten Woche des neuen Schulhalbjahrs statt.
Ein vorgezogenes Anmeldeverfahren muss durch die Bezirksregierung genehmigt werden. Gründe für vorgezogene Anmeldeverfahren können sein: Schulorganisatorische Veränderungen (zum Beispiel Neugründung einer Schule, Teilstandortbildungen) oder mehr Anmeldungen als Schulplätze an einer oder mehrerer Schulen einer Schulform (Auswahlverfahren).
Das Kind muss mit einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich zur Anmeldung erscheinen und muss den Anmeldeschein, den die Grundschule vorab ausgehändigt hat, abgeben.
Das letzte Zeugnis sollte ergänzend beigebracht werden.
Der Schulträger kann zusätzlich einen unverbindlichen Zweitwunsch hinsichtlich einer weiteren Schule oder einer bestimmten Schulform auf einem Beiblatt zum Anmeldeschein abfragen.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?
Die Kriterien, nach denen ein Kind aufgenommen wird, sind gesetzlich festgelegt.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt der/die Schulleitende bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule zunächst mögliche Härtefälle.
Für die Entscheidung über die Aufnahme in der Schule zieht die Schulleiterin bzw. der Schulleiter wahlweise eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran.
1. Geschwisterkinder,
2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprachen,
4. Schulwege,
5. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule,
6. Losverfahren.
In Gesamtschulen und Sekundarschulen gilt Satz 2 mit der Maßgabe, dass stets Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen sind (Leistungsheterogenität). Im Übrigen zieht die Schulleiterin oder der Schulleiter eines oder mehrere der in Satz 2 genannten Kriterien heran.
Satz 2 Nummern 4 und 5 dürfen nicht herangezogen werden, wenn Schülerinnen und Schüler angemeldet worden sind, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können.
Dies bedeutet, dass je nach Konstellation eine Schule auch Schüler/innen aus anderen Städten wie Langenfelder Kinder im Aufnahmeverfahren behandeln muss.
Habe ich ein Recht darauf, an der Schule meines Wunsches angenommen zu werden?
Nein, die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme anhand gesetzlicher Vorgaben. Schülerinnen und Schüler können im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Zügigkeit und der vom Gesetzgeber vorgegebenen Kapazitätsgrenze an der Schule aufgenommen werden. Gibt es mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze, muss die Schulleitung ein Aufnahmeverfahren organisieren und überzählige Anmeldungen ablehnen.
Die Eltern müssen Ihr Kind dann an einer anderen Schule anmelden.
Was passiert, wenn ich an der Schule meiner Wahl nicht angenommen wurde?
Zunächst ist dies eine sehr emotionale Situation für die betroffenen Eltern und Kinder. Wird ein Kind nicht in die gewählte Schule aufgenommen, erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück, damit sie ihr ihr Kind an einer anderen Schule anmelden können. Die Aufnahmeentscheidung und Benachrichtigung der Eltern sollte bis zum Ende der zweiten Anmeldewoche erfolgen. Damit bleibt den Eltern genügend Zeit, um ihr Kind im Rahmen des regulären Anmeldeverfahrens, an einer anderen Schule anzumelden.
Gegen den Ablehnungsbescheid kann bei der Schule Widerspruch eingelegt werden. Im Falle der Nichtabhilfe durch die Schule wird dieser seitens der Bezirksregierung im Hinblick auf mögliche Fehler im Aufnahmeverfahren geprüft. Ein Widerspruch erwirkt nicht automatisch eine Aufnahme in der gewünschten Schule. Deshalb ist es notwendig, das Kind an einer anderen Schule anzumelden.
Welche Hilfestellung gibt es für Kinder, die noch keinen Platz an einer weiterführenden Schule haben?
Eine Eintragung auf der Warteliste der Wunsch-Schule ist im Regelfall möglich.
Bei der selbständigen Suche nach einer Alternative können Eltern öffentliche Stellen um Unterstützung bitten.
Der Schulträger (Stadt Langenfeld) nimmt „abgelehnte“ Schüler/innen „an die Hand“ und versucht, gemeinsam mit Eltern und Kindern Lösungen zu finden. Dabei steht auch die „abgebende Grundschule“ als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Aufnahme-Entscheidung liegt dabei weiterhin immer in der Verantwortung der jeweiligen weiterführenden Schule.