Bürgerinformationsveranstaltung zur Grün- und Gestaltungssatzung am 27. Juni
Der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss hat die Verwaltung mit der Erarbeitung der „Gestaltungssatzung zur dauerhaften Begrünung und Gestaltung privater Grundstücke innerhalb der besiedelten Gebiete in Langenfeld“ beauftragt.
Die Grün- und Gestaltungssatzung ist ein bauordnungsrechtliches Instrument, das indirekt auch auf eine Reduzierung der versiegelten Flächen sowie die Begrünung von Dächern und Fassaden zielt und damit ökologisch bzw. klimaökologisch wirksam ist. Mit einer stärkeren Begrünung des verdichteten Stadtraums kann den Auswirkungen des Klimawandels begegnet werden.
Schließlich entfaltet die Satzung ihre Bedeutung im Bereich des Hochwasserschutzes durch Rückhalt der lokalen Niederschläge auf Gebäuden und Freiflächen. Mit der Entsiegelung von Flächen kann das Niederschlagswasser vermehrt versickern, wodurch das Grundwasser angereichert wird. Durch die Verdichtung der Städte bilden sich zunehmend urbane Hitzeinseln insbesondere in den Stadtzentren und Gewerbegebieten aus.
Die Grün- und Gestaltungssatzung kann einen Beitrag zur Durchsetzung dieser Ziele leisten und insbesondere die klimaökologische Situation in der Stadt Langenfeld verbessern.
Am Dienstag, 27. Juni 2023 um 18 Uhr soll nun im Bürgersaal (Raum 185, 1. Etage) des Langenfelder Rathauses (Konrad-Adenauer-Platz 1) eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden, um den Entwurf der Satzung vorzustellen und mit der interessierten Öffentlichkeit zu diskutieren.
Rückfragen zum Thema beantwortet im Referat Stadtplanung und Denkmalschutz der Stadt Langenfeld Ingo Schwarz (E-Mail an: ingo.schwarz@langenfeld.de; Tel.: 02173 794-5110).